Psychische Gefährdungsbeurteilung

Eine Pflicht für viele Unternehmer

Die Psyche spielt eine wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf. Negativ beeinflusst werden kann diese unter anderem durch Zeitdruck, störende Unterbrechungen und fehlenden Rückhalt von Vorgesetzten.

Unternehmen sind verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz. Somit ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, dies gilt auch für Kleinbetriebe. Falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und ein Arbeitnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet,  könnte dieser Schadensersatz geltend machen. Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung können in bestimmten Fällen sogar die Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei  Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen!

Doch die psychische Gefährdungsbeurteilung ist mehr…

Eine auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmte Beratung kann die psychische Gefährdungsbeurteilung dabei unterstützen, Ihr Unternehmen langfristig fit für die Veränderungen der Arbeitswelt zu machen. Neben der Dokumentation für das Einhalten gesetzlicher Vorschriften, profitiert Ihr Unternehmen von einer effizienten Maßnahme zur  zur Steigerung der Mitarbeitermotivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit. So ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften neue Chancen für Ihr Unternehmen.

Erhalt der psychischen Gesundheit
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Reduktion des Haftungsrisikos

Förderung der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Dank unserer Qualitätsstandards ist unser Beratungsunternehmen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. Unsere psychische Gefährdungsbeurteilungen sind vielfach für kleine und mittelständische Unternehmen bis 249 Mitarbeitern mit einem Fördersatz von bis zu 50 % förderfähig.

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